Andere Gründe. Dieselben Maßnahmen.
Für Praxen
Für jede Praxis gilt eine verbindliche IT-Sicherheitsrichtlinie. Auch für die Einzelpraxis mit zwei Rechnern, je nach Größe kommen weitere Anforderungen hinzu. Dazu kommt die Schweigepflicht. Und fällt die Praxis-IT aus, steht die Sprechstunde still.
Für Betriebe
Die DSGVO verlangt angemessene Schutzmaßnahmen. Etwa eine Datensicherung, die sich im Ernstfall wiederherstellen lässt. Versicherer und Großkunden fragen nach. Wer Backups, Updates und Zwei-Faktor-Anmeldung nachweisen kann, behält Versicherungsschutz und Aufträge.

Für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapie-praxen: Schritt für Schritt zur Richtlinie.
Abgleich mit den Anforderungen
Was ist erfüllt, was fehlt? Verständlich statt in Fachbegriffen.
Umsetzung mit Dokumentation
So, dass Sie nachweisen können, was umgesetzt ist.
Abstimmung mit Ihrem Fachhändler
Praxissoftware und TI bleiben bei ihm, ich stimme mich ab.
Praxisverwaltungssystem und Telematikinfrastruktur bleiben bei Ihrem bisherigen Dienstleister. Ich stimme mich mit ihm ab, damit nichts doppelt oder gar nicht gemacht wird.
Das bekommen Sie mit KlarSchild
Sechs Bausteine, zusammengestellt nach dem, was Ihr Betrieb tatsächlich braucht.

Datensicherung
Ihre Daten liegen mehrfach gesichert, eine Kopie außer Haus. Die Wiederherstellung wird regelmäßig getestet.

Updates
Betriebssystem und Programme werden aktuell gehalten. Bei Praxissoftware und Medizingeräten nur nach Freigabe durch den Hersteller.

Anmeldeschutz
Sichere Passwörter und, wo möglich, ein zweiter Faktor. Ein gestohlenes Passwort reicht dann allein nicht mehr.

Verschlüsselung
Laptops und mobile Datenträger sind verschlüsselt. Ein verlorenes Gerät gibt keine Daten preis.

Klare Zugriffsrechte
Jeder darf, was er für seine Arbeit braucht. Wer geht, verliert seine Zugänge. Alle Geräte sind erfasst.

Mitarbeiter-Schulung
Ihr Team lernt gefälschte E-Mails zu erkennen und weiß, wem es einen Verdacht meldet.


